Im Juli diesen Jahres wird erstmals ein Schiedsrichter – Ausbildungslehrgang in einem einwöchigen Ferienkurs stattfinden. Seit 2015 werden diese Lehrgänge größtenteils durch eine Online-Plattform in erweiterter Eigenarbeit der Anwärter:innen durchgeführt. Um theoretische Bereiche des Regelwerkes auch in der Praxis zu besprechen, bietet der Schiedsrichterausschuss des Landes in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle mehrere online Besprechungstermine an, damit Fragen schnellstmöglich aufgeklärt werden können. Um Interessierten in ganz Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit zu geben, an dem Lehrgang teilzunehmen, wird lediglich die Prüfung in Präsenzform stattfinden, während alle anderen Sitzungen über die o.g. Online-Plattform abgedeckt werden.
Dazu werden folgende Termine benannt:
- Eröffnungsveranstaltung Online-Meeting am 24.07.2023 von 09:00-10:30 Uhr
- Erste Vorbesprechung zur Prüfung Online-Meeting am 25.07.2023 von 17:30-20:30 Uhr
- Zweite Vorbesprechung zur Prüfung Online-Meeting am 27.07.2023 von 17:30-20:30 Uhr
- Prüfungstermin & Lehrgangsende Sportschule Güstrow, Zum Niklotstadion 1, 18273 Güstrow am 28.07.2023 von 14:00-18:00 Uhr
- Nachholtermin Ort wird noch bekanntgegeben am 31.07.2023 oder individuelle Abstimmung von 17:30-19:30 Uhr
Zur Eröffnung erhalten alle Anwärter:innen die nötigen Informationen und Materialien zur erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang. Ebenfalls werden die Daten zum Online-Portal vergeben, weswegen eine Anwesenheit zum Online-Meeting unabdingbar ist. Im Verlaufe der einwöchigen Ausbildung werden die Inhalte des Regelwerks durch die Teilnehmer in Eigenregie erarbeitet, wobei die Dateien des Online-Portals und das Regelheft zur Bearbeitung vorhanden sind. Um die aktive Teilnahme der Anwärter:innen abzusichern, sind verpflichtend „Hausaufgaben“ zu bearbeiten. Hierbei werden Fragen zum Regelwerk in Anlehnung an den jeweiligen Schwerpunkt der Ausbildung beantwortet, wobei keine bestimmte Punktzahl erreicht werden muss. Es werden vier Hausaufgaben zur Verfügung gestellt – davon sind alle zu bearbeiten und fristgerecht in das Online-Portal einzustellen. Anderenfalls ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich und der Lehrgang kann nicht als erfolgreich abgeschlossen verbucht werden.
In den Vorbesprechungen können Fragen zu den Schwerpunkten der Ausbildung gestellt und besprochen werden. Dies erleichtert die Vorbereitung auf die abzulegende schriftliche Prüfung in jedem Falle und klärt beispielsweise unbekannte Begriffe auf. Aufgrund des stark komprimierten Zeitraums, ist eine Teilnahme an allen Konsultationsterminen ebenfalls verpflichtend.
Unter den oben genannten Voraussetzungen kann die Zulassung zur Abschlussprüfung des Lehrganges erworben werden. Diese findet am 28. Juli 2023 statt. Neben einer schriftlichen Abschlussprüfung aus 30 Fragen (es müssen 50 von 60 möglichen Punkten erreicht werden) muss eine athletische Prüfung (12Minuten-Lauf – mindestens 2000 Meter erforderlich) abgelegt werden. Details hierzu werden im Rahmen des Lehrgangs benannt. Auch dieser Termin ist verpflichtend.
Ein Ersatztermin ist am 31. Juli 2023 oder nach individueller Rücksprache mit den Lehrgangsverantwortlichen gegeben. Dieser richtet sich an alle Teilnehmer:innen, welche die Prüfung nicht erfolgreich abschließen und ausschließlich an jene Teilnehmer:innen, die mit begründeter Absage am ersten Termin nicht teilnehmen können.
Nach erfolgreichem Abschluss des theoretischen Parts werden Spielleitungen in Begleitung von erfahrenen Schiedsrichter-Beobachtern durchgeführt, welche den Einstieg in den Punktspielbetrieb erleichtern sollen (siehe dazu „Mentoringprogramm“).
Anmeldungen erfolgen bitte ausschließlich über den nachfolgenden Link bis zum 17.07.2023. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten alle Teilnehmer weitere Informationen per Mail. Anmeldungen nach dem Stichtag können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden.
Anmeldungslink: https://forms.office.com/r/vqukWAgXzt
Für alle Teilnehmer:innen ist eine Gebühr von 80,00 Euro an den Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern zu zahlen. Rechnungen hierzu werden gesondert an die Vereine übermittelt. Bitte beachten Sie, dass die Anwärter:innen nur zum Lehrgang zugelassen werden können, sofern die Teilnehmer:innen Mitglied in einem dem LFV MV zugehörigen Vereins sind und die Aufwandspauschale pünktlich zum Lehrgangsbeginn bezahlt wurde.
Gerne stehen wir euch persönlich, per Mail oder Telefon in der Geschäftsstelle für Fragen zur Verfügung.